Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse
(Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
Tagesordnungspunkte:
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 |
Jahresabschluss 2023 der Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 3 | Zustimmung zur Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder und zur Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstands und des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 7 und 8 der Verbandsordnung |
TOP4 | Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 2 und des Stellvertreters gemäß § 7 Ziffer 1 der Verbandsordnung |
TOP 5 | Wahl des Verbandsgeschäftsführers der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung |
TOP 6 | Bericht des Vorstands der Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 7 | Verschiedenes |
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse hat in seiner Sitzung vom 17. April 2024 beschlossen, § 7 (Sitzungen der Verbandsversammlung, Vorsitz in der Verbandsversammlung) der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse um einen neuen Absatz 2a zu ergänzen. Die ergänzte Verbandsordnung tritt am 19. Juni 2024 in Kraft.
Diese Änderung ist gemäß § 16 der Verbandsordnung auf der Internetseite des Verbandes www.szv-wespa.de unter Angabe des Bereitstellungstages zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt in den örtlichen Tageszeitungen Nordsee-Zeitung und Niederelbe-Zeitung ein nachrichtlicher Hinweis auf die Internetadresse. Darüber hinaus erfolgt gem. § 17 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) die Anzeige an die Kommunalaufsichtsbehörde, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse
(Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
Tagesordnungspunkte:
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 |
Jahresabschluss 2022 der Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 3 | Berufung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
TOP4 | Änderung der Verbandsordnung – Einwilligung zur Durchführung von digitalen Verbandsversammlungen |
TOP 5 | Verschiedenes |
Bereitstellungstag: 01.01.2024
(Amtsblatt des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse; Bremerhaven, 01.01.2024; Nr. 1/2024)
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse hat in seiner Sitzung vom 02.11.2022 beschlossen, § 5 Abs. 1 (Vorstand) der Satzung der Weser-Elbe Sparkasse mit Wirkung zum 01.01.2024 zu ändern.
Diese Satzungsänderung ist gemäß § 13 der Satzung der Weser-Elbe Sparkasse, den Regelungen des NKomVG und § 16 der Verbandsordnung auf der Internetseite des Sparkassenzweckverbandes bekannt zu machen.
Die ab 01.01.2024 gültige Fassung von § 5 Abs. 1 der Satzung ist in die Rubrik „Satzung Weser-Elbe Sparkasse“ eingestellt. Dort ist auch der vollständige Wortlaut der Satzung in der Fassung vom 01.01.2024 veröffentlicht.
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse
(Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
Tagesordnungspunkte:
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 |
Jahresabschluss 2021 Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 3 | Zustimmung zur Bestimmung von Herrn Rolf Sünderbruch zum Vorstandsvorsitzenden und von Herrn Alexander zu Putlitz zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 NSpG und § 6 Ziffer 8 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse |
TOP4 | Zustimmung zur Reduzierung des Vorstandes der Weser-Elbe Sparkasse und Beschluss einer entsprechenden Änderung der Satzung |
TOP 5 | Wahl des Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes gemäß § 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung | TOP 6 | Verschiedenes |
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse
(Veröffentlichung Protokoll gemäß 182 Abs. 2 Satz 3 NKomVG)
Beschlussfassungen
Nr. 1 | Genehmigung des Protokolls vom 20. Juli 2021 |
Nr. 2 | Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß 6 Ziffer 2 Verbandsordnung |
Nr. 3 | Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß 7 Ziffer 1 der Verbandsordnung |
Nr. 4 | Wahl des Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes gemäß 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung |
Nr. 5 | Berufung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung und Bestätigung der nach § 110 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) gewählten Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse |
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage ist die Durchführung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse in Präsenzform derzeit nicht darstellbar. Als Vorsitzender der Verbandsversammlung hat Herr Landrat Kai-Uwe Bielefeld daher, auch in Absprache mit dem künftigen Vorsitzenden, Herrn Oberbürgermeister Melf Grantz, von seinem Recht eines schriftlichen Umlaufverfahrens gemäß 182 NKomVG Gebrauch gemacht. Der Niedersächsische Gesetzgeber hat den im letzten Jahr neu eingeführten § 182 NKomVG mit Beschluss vom 07.12.2021 geändert und somit dafür gesorgt, dass die dort geltenden Möglichkeiten zur Beschlussfassung im Wege eines Umlaufverfahrens nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiter zur Verfügung stehen. Mit der Durchführung des schriftlichen Umlaufverfahrens haben sich die Mitglieder der Verbandsversammlung einverstanden erklärt. Die entsprechenden Erklärungen der Mitglieder liegen in schriftlicher Form vor.
Das schriftliche Umlaufverfahren zu den Beschlussfassungen Nr. 1 bis Nr. 5 erfolgte im Zeitraum vom 1. bis zum 15. Februar 2022.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse liegt gemäß § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung vor, wenn die Vertreterinnen/Vertreter der Verbandsmitglieder mehr als die Hälfte der gesamten Stimmenzahl der Verbandsversammlung erreichen. Nach § 11 NKomZG (Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) können sich Vertreterinnen oder Vertreter desselben Verbandsmitgliedes in der Ausübung des Stimmrechtes vertreten.
Seitens des Verbandsmitgliedes Landkreis Cuxhaven liegen 12 schriftliche Rückmeldungen vor; seitens des Verbandsmitgliedes Sparkassenstiftung Bremerhaven 11 Rückmeldungen. Die gesamte Stimmenzahl liegt bei 24. Da 23 Rückmeldungen vorliegen, ist die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung gegeben.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Nr. 1: Genehmigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 20.07.2021
Das Protokoll über die Beschlussfassungen vom 20.07.2021 ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes mit Schreiben vom 1. Februar 2022 übersandt worden. Da gemäß § 7 Abs. 5 der Verbandsordnung die Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes die Niederschriften beschließen, wurden die Mitglieder gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Das Protokoll der Umlaufbeschlüsse vom 20. Juli 2021 wird genehmigt“.
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
4 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
8 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit für die Genehmigung des Protokolls.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt damit ebenfalls für die Genehmigung des Protokolls.
Damit gilt die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 20.07.2021 als genehmigt.
Nr. 2 Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 2 der Verbandsordnung
Der Fusionsvertrag vom 13.08.2014 zwischen dem Landkreis Cuxhaven und der Seestadt Bremerhaven sieht in § 4 Abs. 4 vor, dass der Vorsitz in der Verbandsversammlung alle 2 Jahre und 6 Monate wechselt - mit dem Geschäftsführer der Verbandsversammlung. Demgemäß hatte die Verbandsversammlung in der konstituierenden Sitzung am 24.09.2019 Herrn Landrat Kai-Uwe Bielefeld bis zum 28.02.2022 zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt. Vor diesem Hintergrund wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:
Vor diesem Hintergrund wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Herr Oberbürgermeister Melf Grantz wird mit sofortiger Wirkung für die folgende Periode (2 Jahre und 6 Monate) bis zum 31.08.2024 zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt.“
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit einstimmig für die Wahl von Oberbürgermeister Melf Grantz zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt damit ebenfalls einstimmig für die Wahl von Oberbürgermeister Melf Grantz zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
Damit ist Herr Oberbürgermeister Melf Grantz mit sofortiger Wirkung für die folgende Periode (2 Jahre und 6 Monate) bis zum 31.08.2024 zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt.
Nr. 3 Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 7 Ziffer 1 der Verbandsordnung
Gemäß § 7 Ziffer 1 der Verbandsordnung beschließt die Verbandsversammlung über die Vertretung der oder des Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
In der Verbandsversammlung am 27.06.2019 wurde Herr Axel Quast zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Herr Axel Quast bleibt weiterhin Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung.“
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit einstimmig für die Wahl von Axel Quast zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt damit ebenfalls einstimmig für die Wahl von Axel Quast zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
Damit bleibt Herr Axel Quast weiterhin Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
Nr. 4 Wahl des Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes gemäß § 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung
Der Fusionsvertrag vom 13.08.2014 zwischen dem Landkreis Cuxhaven und der Seestadt Bremerhaven sieht in § 5 Abs. 3 vor, dass die Verbandsgeschäftsführung alle 2 Jahre und 6 Monate zwischen dem Mitglied des Vorstandes der Sparkassenstiftung Bremerhaven und dem Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cuxhaven wechselt. Demgemäß hatte die Verbandsversammlung in der konstituierenden Sitzung am 24.09.2019 Herrn Oberbürgermeister Melf Grantz bis zum 28.02.2022 zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse gewählt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Herr Landrat Kai-Uwe Bielefeld wird mit sofortiger Wirkung für die folgende Periode (2 Jahre und 6 Monate) bis zum 31.08.2024 zum Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse gewählt.“
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit einstimmig für die Wahl von Herrn Kai-Uwe Bielefeld zum Verbandsgeschäftsführer.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt damit ebenfalls einstimmig für die Wahl von Herrn Kai-Uwe Bielefeld zum Verbandsgeschäftsführer.
Damit ist Herr Landrat Kai-Uwe Bielefeld mit sofortiger Wirkung für die folgende Periode (2 Jahre und 6 Monate) bis zum 31.08.2024 zum Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse gewählt.
Nr. 5 Berufung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung und Bestätigung der nach § 110 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) gewählten Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse
Der Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes hat jeweils sechs Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag des Landkreises Cuxhaven und der Sparkassenstiftung Bremerhaven in den Verwaltungsrat der Sparkasse zu entsenden, wobei die oder der Verwaltungsratsvorsitzende auf das jeweilige Kontingent angerechnet wird.
Die weiteren sechs Verwaltungsratsmitglieder sind die Beschäftigtenvertreter.
Vom Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven sind unverändert folgende Mitglieder im Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse vertreten:
1. Paul Bödeker
2. Melf Grantz
3. Martin Günthner
4. Sabine Markmann
5. Torsten Neuhoff
6. Thorsten Raschen
Die Bestellung erfolgte befristet bis zur Neuwahl der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2023.
Vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen im September 2021 wurden in der Sitzung des Kreistages des Landkreises Cuxhaven am 17. November 2021 neben Herrn Landrat Kai-Uwe Bielefeld als zukünftiger Verwaltungsratsvorsitzender vom Landkreis Cuxhaven für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse folgende fünf weitere Verwaltungsratsmitglieder benannt:
1. Lars Behrje
2. Christian Grüter
3. Claus Johannßen
4. Hans-Jürgen Klein
5. Lasse Weritz
Vor diesem Hintergrund wurde die Verbandsversammlung gebeten den folgenden Beschluss zu fassen:
„Berufung in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse
Die nachfolgenden Personen werden gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung neben Herrn Landrat Kai-Uwe Bielefeld in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse berufen:
1. Lars Behrje
2. Paul Bödeker
3. Melf Grantz
4. Christian Grüter
5. Martin Günthner
6. Claus Johannßen
7. Hans-Jürgen Klein
8. Sabine Markmann
9. Torsten Neuhoff
10. Thorsten Raschen
11. Lasse Weritz
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit einstimmig für die Berufung der zuvor genannten Personen in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
---
Damit sind die oben genannten Personen in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse berufen.
Gemäß § 110 Abs. 2 und Abs. 3 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes sind die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse am 28. September 2021 durchgeführt worden.
Gemäß §§ 36 ff. der Wahlordnung (WO-EwZ) in Verbindung mit § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz ist die Bestätigung der Beschäftigtenvertreterinnen und –vertreter durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse als Träger der Sparkasse erforderlich.
Die Wahl der Beschäftigtenvertreterinnen und –vertreter in den Verwaltungsrat hatte folgendes Ergebnis:
A. A. Wahl der betriebsangehörigen Vertreterinnen und Vertreter (4 Sitze):
1. | Jörg-Andreas Sagemühl | 354 | gültige Stimmen |
2. | Claus Thiele | 308 | gültige Stimmen |
3. | Irene Ehmann | 247 | gültige Stimmen |
4. | Martin Vogt | 219 | gültige Stimmen |
5. | Björn Engler | 219 | gültige Stimmen |
6. | Katja Reimelt | 203 | gültige Stimmen |
7. | Alexander Thorau | 180 | gültige Stimmen |
8. | Sebastian Weber | 136 | gültige Stimmen |
*) Die Entscheidung fiel per Losentscheid.
Die Bestätigung der Gewählten, die die vier Sitze im Verwaltungsrat besetzen, erfolgt durch die Verbandsversammlung. Gleiches gilt für die Bestätigung der Ersatzmitglieder.
B. Wahl der sonstigen Vertreterinnen und Vertreter (2 Sitze):
1. | Markus Westermann | 310 | gültige Stimmen |
2. | Susanne Hylla | 301 | gültige Stimmen |
3. | Vera Visser | 189 | gültige Stimmen |
4. | Marco Otten | 157 | gültige Stimmen |
Die Bestätigung der Gewählten, die die zwei Sitze im Verwaltungsrat besetzen, erfolgt ebenfalls durch die Verbandsversammlung. Gleiches gilt für die Bestätigung der Ersatzmitglieder.
Auf Basis des Wahlergebnisses wurde die Verbandsversammlung gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Als Mitglieder für den Verwaltungsrat werden folgende Gewählte bestätigt:
1. | Jörg-Andreas Sagemühl | 354 | gültige Stimmen |
2. | Claus Thiele | 308 | gültige Stimmen |
3. | Irene Ehmann | 247 | gültige Stimmen |
4. | Martin Vogt | 219 | gültige Stimmen |
Als Ersatzmitglieder für den Verwaltungsrat werden folgende Gewählte bestätigt:
---
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven bestätigt damit einstimmig die oben genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven bestätigt damit ebenfalls einstimmig die oben genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse.
Damit sind die oben genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse bestätigt.
20.07.2021
Protokoll über die Beschlussfassungen der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse
Nr. 1 | Genehmigung des Protokolls vom 17. Februar 2021 |
Nr. 2 | Jahresabschluss 2020 der Weser-Elbe Sparkasse - Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen, ist die Durchführung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse in Präsenzform derzeit nicht darstellbar. Als Vorsitzender der Verbandsversammlung hat Herr Landrat Kai-Uwe Bielefeld daher von seinem Recht eines schriftlichen Umlaufverfahrens gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 und 3 NKomVG i. V. m. § 18 Abs. 1 NKomZG Gebrauch gemacht. Mit der Durchführung des schriftlichen Umlaufverfahrens haben sich die Mitglieder der Verbandsversammlung einverstanden erklärt. Die entsprechenden Erklärungen der Mitglieder liegen in schriftlicher Form vor.
Das schriftliche Umlaufverfahren zu den Beschlussfassungen Nr. 1 bis Nr. 2 erfolgte im Zeitraum vom 2. Juli 2021 bis zum 20. Juli 2021.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse liegt gemäß § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung vor, wenn die Vertreterinnen/Vertreter der Verbandsmitglieder mehr als die Hälfte der gesamten Stimmenzahl der Verbandsversammlung erreichen. Nach § 11 NKomZG (Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) können sich Vertreterinnen oder Vertreter desselben Verbandsmitgliedes in der Ausübung des Stimmrechtes vertreten.
Seitens des Verbandsmitgliedes Landkreis Cuxhaven liegen 12 schriftliche Rückmeldungen vor; seitens des Verbandsmitgliedes Sparkassenstiftung Bremerhaven ebenfalls 12 Rückmeldungen. Die gesamte Stimmenzahl liegt damit bei 24. Da alle 24 Rückmeldungen vorliegen, ist die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung gegeben.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Nr. 1: Genehmigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 17.02.2021
Das Protokoll über die Beschlussfassungen vom 17.02.2021 ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes mit Schreiben vom 3. März 2021 übersandt worden. Da gemäß § 7 Abs. 5 der Verbandsordnung die Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes die Niederschriften beschließen, wurden die Mitglieder gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Das Protokoll der Umlaufbeschlüsse vom 17. Februar 2021 wird genehmigt“.
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltung
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit einstimmig für die Genehmigung des Protokolls.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt ebenfalls einstimmig für die Genehmigung des Protokolls.
Damit gilt die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 17.02.2021 als genehmigt.
Nr. 2 Jahresabschluss 2020 der Weser-Elbe Sparkasse
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates
In seiner Sitzung am 1. Juli 2021 hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2020 der Weser-Elbe Sparkasse in der von den Prüfungsstellen des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes und des Sparkassenverbandes Niedersachsen geprüften Form festgestellt.
Die Prüfungsstellen haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 4.174.260.206,40 Euro sowie einen Bilanzgewinn von 1.150.752,48 Euro aus.
Der Bilanzgewinn wurde vollständig in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Die gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vorgesehene Entlastung des Vorstandes hat der Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse ebenfalls in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 beschlossen.
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen hat mit Schreiben vom 7. Juni 2021 erklärt, dass er keine Bedenken gegen das Rechenwerk erhebt und von seinem Recht zur Stellungnahme keinen Gebrauch machen wird.
Der Jahresabschluss wurde in der satzungsgemäßen Weise im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Über die Entlastung des Verwaltungsrates entscheidet gemäß § 23 Abs. 3 NSpG und § 6 Nr. 9 der Verbandsordnung der Sparkassenzweckverband Weser-Elbe Sparkasse.
Vor diesem Hintergrund wurde die Verbandsversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse wird gemäß § 23 Abs. 3 NSpG und § 6 Nr. 9 der Verbandsordnung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt“.
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltung
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit mehrheitlich für die Entlastung des Verwaltungsrates.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt ebenfalls mehrheitlich für die Entlastung des Verwaltungsrates.
Damit ist der Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 23 Abs. 3 NSpG und § 6 Nr. 9 der Verbandsordnung für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. Aufgrund § 19 Abs. 1 NSpG haben die Mitglieder des Verwaltungsrates bei dieser Beschlussfassung nicht mitgewirkt, da sie an Entscheidungen oder Beratungen, die sie selbst betreffen, nicht mitwirken oder anwesend sein dürfen. Dies betrifft vom Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven die Herren Bielefeld, Quast und Weritz sowie vom Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven Frau Markmann und die Herren Günthner und Neuhoff.
17.02.2021
Protokoll über die Beschlussfassungen der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse
Nr. 1 | Genehmigung des Protokolls vom 24. September 2019 |
Nr. 2 | Jahresabschluss 2019 der Weser-Elbe Sparkasse - Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
Nr. 3 | Berufung des von der Sparkassenstiftung Bremerhaven für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse neu benannten Mitglieds Herrn Thorsten Raschen gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen, ist die Durchführung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse in Präsenzform derzeit nicht darstellbar. Als Vorsitzender der Verbandsversammlung hat Herr Landrat Kai-Uwe Bielefeld daher von seinem Recht eines schriftlichen Umlaufverfahrens gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 und 3 NKomVG i. V. m. § 18 Abs. 1 NKomZG Gebrauch gemacht. Mit der Durchführung des schriftlichen Umlaufverfahrens haben sich die Mitglieder der Verbandsversammlung ohne Gegenstimme einverstanden erklärt. Die entsprechenden Erklärungen der Mitglieder liegen in schriftlicher Form vor.
Das schriftliche Umlaufverfahren zu den Beschlussfassungen Nr. 1 bis Nr. 3 erfolgte im Zeitraum vom 29. Januar 2021 bis zum 15. Februar 2021.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse liegt gemäß § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung vor, wenn die Vertreterinnen/Vertreter der Verbandsmitglieder mehr als die Hälfte der gesamten Stimmenzahl der Verbandsversammlung erreichen. Nach § 11 NKomZG (Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) können sich Vertreterinnen oder Vertreter desselben Verbandsmitgliedes in der Ausübung des Stimmrechtes vertreten.
Seitens des Verbandsmitgliedes Landkreis Cuxhaven liegen 12 schriftliche Rückmeldungen vor; seitens des Verbandsmitgliedes Sparkassenstiftung Bremerhaven 12 Rückmeldungen. Die gesamte Stimmenzahl liegt bei 24. Da alle 24 Rückmeldungen vorliegen, ist die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung gegeben.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Nr. 1: Genehmigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 24.09.2019
Das Protokoll der Sitzung vom 24.09.2019 ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes mit Schreiben vom 29. Januar 2021 übersandt worden. Da gemäß § 7 Abs. 5 der Verbandsordnung die Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes die Niederschriften beschließen, wurden die Mitglieder gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 24. September 2019 wird genehmigt“.
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit mehrheitlich für die Genehmigung des Protokolls.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
10 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt ebenfalls mehrheitlich für die Genehmigung des Protokolls.
Damit gilt die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 24.09.2019 als genehmigt.
Nr. 2 Jahresabschluss 2019 der Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates
In seiner Sitzung am 22. Juni 2020 hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2019 der Weser-Elbe Sparkasse in der von den Prüfungsstellen des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes und des Sparkassenverbandes Niedersachsen geprüften Form festgestellt.
Die Prüfungsstellen haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 3.939.582.024,15 Euro sowie einen Jahresüberschuss von 1.508.957,57 Euro aus.
Der Jahresüberschuss wurde vollständig in die Sicherheitsrücklage eingestellt. Die gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vorgesehene Entlastung des Vorstandes hat der Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse ebenfalls in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 beschlossen.
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch Herrn Dr. Niels Weller, hat mit Schreiben vom 3. Juni 2020 erklärt, dass er keine Bedenken gegen das Rechenwerk erhebt und von seinem Recht zur Stellungnahme keinen Gebrauch machen wird.
Der Jahresabschluss wurde in der satzungsgemäßen Weise im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Über die Entlastung des Verwaltungsrates entscheidet gemäß § 23 Abs. 3 NSpG und § 6 Nr. 9 der Verbandsordnung der Sparkassenzweckverband Weser-Elbe Sparkasse.
Vor diesem Hintergrund wurde die Verbandsversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse wird gemäß § 23 Abs. 3 NSpG und § 6 Nr. 9 der Verbandsordnung für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt“.
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt damit mehrheitlich für die Entlastung des Verwaltungsrates.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt ebenfalls mehrheitlich für die Entlastung des Verwaltungsrates.
Damit ist der Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 23 Abs. 3 NSpG und § 6 Nr. 9 der Verbandsordnung für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. Aufgrund § 19 Abs. 1 NSpG haben die Mitglieder des Verwaltungsrates bei dieser Beschlussfassung nicht mitgewirkt, da sie an Entscheidungen oder Beratungen, die sie selbst betreffen, nicht mitwirken oder anwesend sein dürfen. Dies betrifft vom Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven die Herren Bielefeld, Quast und Weritz sowie vom Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven Frau Markmann und die Herren Günthner und Neuhoff.
Nr. 3 Berufung des von der Sparkassenstiftung Bremerhaven für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse neu benannten Mitglieds Herrn Thorsten Raschen gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung
Der Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern. Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes hat jeweils sechs Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag des Landkreises Cuxhaven und der Sparkassenstiftung Bremerhaven in den Verwaltungsrat der Sparkasse zu entsenden, wobei die oder der Verwaltungsratsvorsitzende auf das jeweilige Kontingent angerechnet wird. Die weiteren sechs Verwaltungsratsmitglieder sind die Beschäftigtenvertreter gemäß den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes.
Die Sparkassenstiftung Bremerhaven hat in ihrer Sitzung am 21.12.2020 beschlossen, anstelle von Herrn Michael Teiser Herrn Thorsten Raschen für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse zu benennen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Verbandsversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Herr Thorsten Raschen wird anstelle von Herrn Michael Teiser gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse berufen“.
Ergebnis des Umlaufbeschlusses:
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Landkreis Cuxhaven stimmt für die Berufung von Herrn Thorsten Raschen in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse.
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt mit:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Das Verbandsmitglied Sparkassenstiftung Bremerhaven stimmt ebenfalls für die Berufung von Herrn Thorsten Raschen in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse.
Damit ist Herr Thorsten Raschen gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung in den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse berufen.
16.09.2019
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 | Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 2 der Verbandsordnung |
TOP 3 | Wahl des Verbandsgeschäftsführers der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung |
TOP 4 | Berufung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
TOP 5 | Verschiedenes |
19.06.2019
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 |
Jahresabschluss 2018 Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 3 | Zustimmung zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern und zur Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstands und stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 7 und 8 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 4 | Berufung des vom Landkreis Cuxhaven für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse neu benannten Mitglieds Lasse Weritz (MdL) gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
TOP 5 | Verschiedenes |
26.10.2018
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 |
Jahresabschluss 2017 Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 3 | Verschiedenes |
01.11.2017
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 | Jahresabschluss 2016 Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 3 | Bestimmung von Herrn Rolf Sünderbruch zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 4 | Verschiedenes |
08.02.2017
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 | Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 2 der Verbandsordnung |
TOP 3 | Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 7 Abs. 1 der Verbandsordnung |
TOP 4 | Wahl des Verbandsgeschäftsführers der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung |
TOP 5 | Berufung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
TOP 6 | Verschiedenes |
13.07.2016
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 | Entwicklung 2015 der Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 3 |
Jahresabschluss 2015 Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 4 | Neukonzeption Unternehmenspreis Weser-Elbe für die Seestadt Bremerhaven und den Landkreis Cuxhaven |
TOP 5 | Verschiedenes |
17.11.2015
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Weser-Elbe Sparkasse findet statt am
TOP 1 | Angelegenheiten der Sitzungsordnung |
TOP 2 | Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 7 Ziffer 1 der Verbandsordnung |
TOP 3 | Berufung der von der Sparkassenstiftung Bremerhaven für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse neu benannten Mitglieder gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
TOP 4 | Verschiedenes |
01.07.2015
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse hat in seiner Sitzung vom 20.03.2015 beschlossen, § 5 Abs. 1 (Vorstand) der Satzung der Weser-Elbe Sparkasse mit Wirkung zum 01.07.2015 zu ändern.
Diese Satzungsänderung ist gemäß § 13 der Satzung der Weser-Elbe Sparkasse, den Regelungen des NKomVG und § 16 der Verbandsordnung auf der Internetseite des Sparkassenzweckverbandes bekannt zu machen.
Die ab 01.07.2015 gültige Fassung von § 5 Abs. 1 der Satzung ist in die Rubrik „Satzung Weser-Elbe Sparkasse“ eingestellt. Dort ist auch der vollständige Wortlaut der Satzung in der Fassung vom 01.07.2015 veröffentlicht.
22.06.2015
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Weser-Elbe Sparkasse findet statt am
TOP 1 | Genehmigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 20. März 2015 |
TOP 2 | Geschäfts- und Ergebnisentwicklung 2014 der Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 3 | Jahresabschluss 2014 Weser-Elbe Sparkasse Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates |
TOP 4 | Vortrag „Kreditinstitute im Umbruch – Herausforderungen der nahen Zukunft“ Gast: Herr Dr. Markus Thiesmeyer, zeb |
TOP 5 | Verschiedenes |
13.03.2015
Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Weser-Elbe Sparkasse (Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung)
Die Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Weser-Elbe Sparkasse findet statt am
TOP 1 | Genehmigung der Protokolle der Verbandsversammlungen vom 14. Oktober 2014 und vom 27. Oktober 2014 |
TOP 2 | Zustimmung zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern und zur Ernennung des Vorstandsvorsitzenden der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Nr. 7 und 8 der Verbandsordnung |
TOP 3 | Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 4 | Verschiedenes |
Die Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Weser- Elbe Sparkasse findet statt am
Einziger Tagesordnungspunkt:
Bestätigung der nach § 110 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
(NPersVG) gewählten Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Weser-
Elbe Sparkasse
Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Weser-Elbe Sparkasse findet statt am
Tagesordnung:
TOP 1 | Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 2 der Verbandsordnung |
TOP 2 | Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 7 Abs. 1 der Verbandsordnung |
TOP 3 | Wahl des Verbandsgeschäftsführers der Verbandsversammlung gemäß § 6 Ziffer 3 der Verbandsordnung |
TOP 4 | Berufung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Weser-Elbe Sparkasse gemäß § 6 Ziffer 6 der Verbandsordnung |
TOP 5 | Bericht des Vorstandes der Weser-Elbe Sparkasse |
TOP 6 | Verschiedenes |